Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen von „Mein Hund – Mein Herz“, Susanne Stahl, Stand Mai 2023

Dienstleisterin: Susanne Stahl, Mobile Hundeschule, Mein Hund – Mein Herz, Schulstr.17, 91608 Geslau,  Mobil: 015739591847
E-Mail: susanne.meinhundmeinherz@gmail.com

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der mobilen Hundeschule „Mein Hund – Mein Herz“, Susanne Stahl – nachstehend Hundetrainerin genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Kunde – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags, Absenden des ausgefüllten Kursformulares/Trainingsvertrages oder Bestätigen eines Angebotes und dessen Annahme durch die Hundetrainerin zustande.

3.2 Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4. Vertragsdauer und Kündigung/Widerrufsrecht

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt, bzw mit Beginn/Ende des jeweiligen Kurses. Bei weiteren Buchungen eines Angebotes der Hundeschule verlängert sich der Vertrag stillschweigend.

4.2. Ein Rücktritt vom Vertrag (Widerrufsrecht) ist, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich, sofern noch keine Leistung in Anspruch genommen worden ist. Der Widerspruch ist schriftlich, mittels einer eindeutigen Erklärung (zb. per Post oder E-Mail an:

Mein Hund – Mein Herz, Mobile Hundeschule, Susanne Stahl, Schulstr.17, 91608 Geslau, Mail: susanne.meinhundmeinherz@gmail.com

zu richten. Die bereits bezahlten Kurs-/ Trainingsbeträge werden dann innerhalb 14 Tagen auf ein vom Kunden benanntes Giro-Konto zurück erstattet, unter evtl. Abzug von entstandenen Kosten.

4.3 Eine fristlose Kündigung von seitens der Hundetrainerin aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn die Zahlungsbedingungen (siehe Punkt 6) mit angemessener Nachfrist, nicht eingehalten werden. Sollte sich der Kunde vertragswidrig verhalten, insbesondere wenn andere Teilnehmer gefährdet sind, der Hund nicht nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes behandelt wird, gegen gute Sitten verstoßen oder die Veranstaltung dadurch nachhaltig gestört wird, ist eine fristlose Kündigung von Seiten der Hundetrainerin gerechtfertigt. Von Seiten des Kunden ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn die Hundetrainerin ihr Angebot nicht ausführt und auch keinen Ersatztermin anbietet.

4.4 Bei Kursabbruch/Trainingsabbruch durch den Hundehalter besteht kein Erstattungsanspruch. Bei Abbruch des Kurses/Einzeltrainingspaketes durch die Trainerin wird zeitanteilig die Erstattung der bezahlten Beträge durchgeführt, falls die Trainerin eine Fortsetzung des Trainings ablehnt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die Hundetrainerin wird den Hundehalter in der Ausbildung seines Hundes über die gebuchten Stundenzahlen coachen und betreuen. Der Trainingsinhalt ergibt sich aus dem Auftrags-/ Anamnesegespräch, welcher entsprechend der jeweils gegebenen Situationen und der Fortschritte des Mensch-Hund-Teams durch die Trainerin von Stunde zu Stunde, in Absprache mit dem Hundehalter, angepasst wird.

5.2 Inhalte von Gruppenkursen können aus der Homepage und/oder der Kursbeschreibung, die dem Angebot/Anmeldung beiliegt, entnommen werden.

5.3 Rechtzeitige Absage/Verschiebung der Termine: Ist der Hundetrainerin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags durch bsp. Stundenausfall tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Dieser wird telefonisch und/oder per Mail, SMS, oder anderweitig – falls abweichend besprochen, wenn möglich, 24 h im Voraus informiert. Der Ausfall kann zu einem anderen Termin nach Absprache angeboten werden.

 Sollte der Kunde den Termin nicht rechtzeitig absagen oder nicht wahrnehmen, oder ist nicht anzutreffen (offene Gruppenstunden 24 h vor Beginn der Stunden, Einzelstunden 48 h vor Unterrichtsbeginn – telefonisch, per Mail oder SMS), ist die Hundeschule berechtigt, die Trainingsstunde/das Beratungsgespräch in Rechnung zu stellen. Ebenso besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, bzw. unentgeldliche Nachholung des Termines. Bei geschlossenen Kursangeboten/Abos kann bei Nichterscheinen keine Rückerstattung gefordert werden. Höhere Gewalt sind von beiden Seiten zu berücksichtigen.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zu führen. Dies bestätigt er durch seine Unterschrift. Die Verantwortung, den Versicherungsschutz des/der mitgebrachten Hunde(s) zu prüfen und aufrecht zu erhalten, obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Hundetrainerin ist nicht verpflichtet, konkrete Nachforschungen zu stellen oder entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Gleichwohl hat sie jedoch das Recht, den Vertrag einzusehen. Dies gilt auch für weitere in Anspruch genommene Dienstleistungen bei der Trainerin.

5.5. Weiteres zur Haftung unter Punkt 7.

5.6.  Außerdem muss der Kunde die nötigen Impfungen vornehmen lassen, die dem Alter und gesundheitlichen Zustand des Hundes angemessen sind. Dies ist durch Vorlage des Impfpasses zu Beginn des Kurses/gebuchten Angebotes nachzuweisen. Die Hunde müssen frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sein. Kranke Hunde dürfen grundsätzlich nicht am Training teilnehmen. Im Falle von Zuwiderhandlung und dadurch entstehende Schäden für andere Teilnehmer, haftet der Hundehalter. Die Hundeschule ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Impfstatus des Hundes ist vom Kunden selbstständig auf aktuellem Stand zu halten.

5.7 Die Hundeschule ist über die Veränderung des Gesundheitszustandes des Hundes in Kenntnis zu setzen. Auch Verhaltensänderungen oder gesteigerte Aggressivität müssen bekannt gegeben werden.

5.8 Den Weisungen der Hundetrainerin ist Folge zu leisten, es dürfen keine tierschutzrelevanten Trainingshilfsmittel oder Methoden angewendet werden. Die Trainingsgeräte dürfen nicht ohne Aufsicht und Einweisung benutzt werden und sind pfleglich zu behandeln, insbesondere das Markieren durch Rüden soll unterbleiben.

Ein Trainingserfolg kann nicht eingeklagt werden, da der Erfolg im Wesentlichen vom Kunden und dessen Hund, sowie seiner Übungsbereitschaft abhängt. 

5.9 Die gebuchten Leistungen dürfen nur durch die im Vertrag festgehaltenen Teilnehmer genutzt werden, es sei denn, es wurde im Vorfeld mit der Hundetrainerin abgesprochen. Ein Austausch des Hundes ist nicht ohne Absprache gestattet und kann von der Hundetrainerin abgelehnt werden.

5.10 Grundsätzlich ist aus den Ausschreibungen/Leistungsbeschreibungen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme zu entnehmen, ebenso die benötigten Trainingsutensilien, die der  Kunde mitzubringen hat.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis bei

a) Einzelstunden/Paketen: vorab auf Rechnung oder nach Absprache unmittelbar nach Ableistung der 1. Trainingseinheit/Anamnesegespräches in bar geleistet.

b) Geschlossene Kurse: per Vorab-Überweisung mind. 14 Tage vor Kursstart auf das im Vertrag festgelegte Konto, bei kurzfristiger Anmeldung sofort, spätestens in bar zur ersten Stunde des Kurses geleistet.

c) Offene Kurse/Karten: zu dem im individuellen Vertrag festgelegten Zahlungsziel auf das dort hinterlegte Konto oder in bar entlohnt, bevor eine Teilnahme stattfindet.

6.2. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungseingang. Bei kurzfristiger Buchung muss spätestens am Tag des Trainings/der Veranstaltung das Geld eingegangen sein oder bar bezahlt werden. Wird das Zahlungsziel überschritten, kann eine Teilnahme verwehrt werden. Dann ist die Hundetrainerin berechtigt, Verzugsschaden geltend zu machen. Ausgenommen sind andere, mit der Hundetrainerin getroffene Abmachungen.

6.3 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze (Stundenzahlen) beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.4 Eine Erhebung und Ausweisung der Umsatzsteuer findet nicht statt, da „Mein Hund – Mein Herz“, Inh. Susanne Stahl  nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. (Kleinunternehmerregelung)

7. Haftung

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie unter Punkt 5.4 ausgeführt, zu unterhalten, ggf anzupassen und dafür zu sorgen, dass diese jeweils fristgerecht bezahlt und somit einsatzfähig ist.

7.2 Der Kunde ist selbst für Schäden, die durch seinen Hund, oder ihn selbst als Person, als verabredete Vertretung oder  durch Begleitpersonen entstehen, verantwortlich. Er haftet alleinig hierfür. Begleitpersonen, bzw. Vertretungen müssen im Vorfeld vom Kunden über den Haftungsausschluss und die AGB in Kenntnis gesetzt werden. Insbesondere begleitende Kinder unterstehen der besonderen Aufsichtspflicht durch den Kunden, bzw. der zu dieser Zeit verantwortlichen Aufsichtsperson. Dies gilt ebenfalls für weitere mitgebrachte (Kunden-)Hunde. Die Teilnahme an Veranstaltungen oder der Besuch der Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Sofern zwischen Kunden und Trainer vereinbart wird, die Leine vom Hund zu lösen, verbleibt die Verantwortung und Haftung hierfür allein beim Kunden. Selbstständige Handlungen des Kunden unterstehen ebenfalls der Haftung des Kunden und können zum sofortigen Ausschluss aus dem Training führen.

7.3 Bei potentiellen, gefährdendem Verhalten des Hundes muss die Hundetrainerin vorab davon in Kenntnis gesetzt werden und der Kunde hat durch entsprechende Sicherung des Hundes (mittels Leine, Beißkorb, räumliche Trennungen) dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für die Trainerin, andere Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte zustande kommen kann. Dies gilt ebenfalls bei Hausbesuchen.

7.4 Wird ein Training des Hundes ohne Anwesenheit des Halters gewünscht, bleibt der Hundehalter stets Eigentümer des Hundes im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung), sowohl auf Privatgelände, als auch im öffentlichen Raum (z.B. Stadttraining). Für Schäden, die der Hund während des Trainings erleiden könnte, (z.B. durch Weglaufen), sowie Schäden, die der Hund bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter. Besonderheiten im Verhalten des Hundes/veränderte Verhaltensweisen müssen der Hundeschule im Vorfeld mitgeteilt werden.

7.4 Die Hundetrainerin haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Datenschutz

8.1 Zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten werden für interne Zwecke nur so lange gespeichert und verarbeitet,  wie es für die Ausführung des Auftrages nötig ist.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrages zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf der Einwilligung des Kunden(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf den berechtigten Interessen der Hundetrainerin(Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da  ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an die Hundetrainerin gerichteten Anfragen bestehen.
Die vom Kunden an die Hundetrainerin per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei der Hundetrainerin, bis der Kunde die Hundetrainerin zur Löschung auffordert, seine Einwilligung zur Speicherung widerruft oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung des Kunden-Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Zum Zwecke der Rechnungsverwaltung werden Daten an einen externen Dienstleister weitergegeben. Mit diesem besteht ein Verarbeitungsvertrag, welcher ebenfalls Vertraulichkeit garantiert, gemäß Art.28 DSGVO. Dieser kann jederzeit bei uns eingesehen werden.

8.2 Foto- und Videoaufnahmen:  Mit der Buchung und Inanspruchnahme der Angebote dürfen ausgewählte Bilder/Videos mit/ohne Tonaufnahmen in öffentlichen Netzwerken, Homepage, u.a. von der Hundetrainerin unentgeltlich verwendet werden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Persönlichkeitsrechten. Wünscht der Kunde von vorneherein keine Foto/Videoaufnahmen, so kann er diesen im Vorfeld widersprechen.

Im Training sind Bild- und/oder Tonaufnahmen während des Trainings durch den Hundehalter oder Begleitpersonen nicht gestattet. Sie erfolgen, wenn nötig, nur auf Anweisung/durch die Trainerin zum Zwecke der Analyse. Sie dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Es sei denn, es wurde ein schriftliches Einverständnis eingeholt.

9. Copyright

9.1 Alle schriftlichen Unterlagen, die herausgegeben werden, unterliegen dem Copyright und dürfen nicht weitergegeben, verändert oder/und vervielfältigt und weiter gegeben werden, außer es wurde eine ausdrückliche, schriftliche  Genehmigung durch „Mein Hund – Mein Herz“, Susanne Stahl erteilt.

10. Gesetzlich verpflichtende Datenerhebung und andere Schutzbestimmungen

10.1 Sollte es zu gesetzlich verpflichtenden Datenerhebungen und Schutzbestimmungen kommen (Pandemie, o.ä.) werden Sie gesondert darauf hingewiesen.

11. Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz der Hundetrainerin Susanne Stahl als vereinbart.

12. Rechtswirksamkeit
12.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Geslau, 17.05.2023

Mein Hund – Mein Herz, mobile Hundeschule

Susanne Stahl